Die aserbaidschanische Aufenthaltserlaubnis wird vom staatlichen Migrationsdienst ausgestellt und berechtigt ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, je nach Rechtsgrundlage vorübergehend oder dauerhaft in Aserbaidschan zu leben.
Die Anforderungen und Verfahren variieren je nach Art der Aufenthaltserlaubnis. Eine gültige Aufenthaltskarte berechtigt während ihrer Gültigkeitsdauer auch zur visumfreien Aus- und Wiedereinreise.


Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird an Ausländer und Staatenlose ausgestellt, die sich vorübergehend in Aserbaidschan aufhalten möchten, und zwar aus einem der im Migrationsgesetz festgelegten rechtlichen Gründe.
Sie wird in der Regel für den vom Antragsteller beantragten Zeitraum ausgestellt, üblicherweise jedoch nicht länger als ein Jahr. In bestimmten Fällen, beispielsweise für einige Anleger- und Spezialistenkategorien, kann sie für bis zu drei Jahre ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die rechtliche Grundlage weiterhin besteht.
Sie können in folgenden Fällen eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Aserbaidschan beantragen:
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Kategorie |
Erläuterung |
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Enge familiäre Beziehung zu einem aserbaidschanischen Staatsbürger |
Sie stehen in enger familiärer Beziehung zu einem Staatsbürger der Republik Aserbaidschan. |
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Investitionen in die Wirtschaft |
Sie investieren mindestens 500.000 AZN in die aserbaidschanische Wirtschaft. |
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Immobilienbesitz / Gelder auf einem Bankkonto |
Sie besitzen Immobilien in Aserbaidschan im Wert von mindestens 100.000 AZN oder Sie halten mindestens 100.000 AZN auf einem Bankkonto in Aserbaidschan. |
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Hochrangiger Spezialist |
Sie sind ein hochqualifizierter Spezialist in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Militär, Wissenschaft, Kultur, Sport oder ähnlichen Gebieten. |
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Fachkategorie gemäß dem Migrationsgesetz |
Sie fallen unter die im Migrationsgesetz ausdrücklich genannte Spezialistenkategorie. |
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Familienangehöriger eines Ausländers oder Staatenlosen mit Wohnsitz in Aserbaidschan |
Sie sind ein Familienmitglied eines Ausländers oder Staatenlosen, der sich vorübergehend oder dauerhaft in Aserbaidschan aufhält. |
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Leiter/Stellvertretender Leiter einer Zweigstelle oder Vertretung einer ausländischen juristischen Person |
Sie bekleiden eine solche Position in Aserbaidschan. |
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Leiter/Stellvertretender Leiter einer in Aserbaidschan ansässigen juristischen Person |
Die juristische Person muss mindestens einen ausländischen Gründer haben. |
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Unternehmerische Aktivität |
Sie üben in Aserbaidschan eine unternehmerische Tätigkeit aus, die den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Beschäftigung und Umsatz unterliegt. |
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Inhaber einer Arbeitserlaubnis |
Sie haben eine Arbeitserlaubnis gemäß dem Migrationsgesetz erhalten, um in Aserbaidschan einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. |
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Vollzeitstudent |
Sie studieren Vollzeit an Hochschulen, Berufsschulen oder weiterführenden Bildungseinrichtungen in Aserbaidschan. |
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Professionelle religiöse Aktivität |
Sie üben professionelle religiöse Tätigkeiten in offiziell registrierten religiösen Vereinigungen aus. |
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Gründe gemäß einem internationalen Vertrag |
Ihr Aufenthaltsrecht wird durch einen anwendbaren internationalen Vertrag, dem Aserbaidschan als Vertragspartei beigetreten ist, gestützt. |
Für unternehmerische Tätigkeiten wird dieser Grund nur dann anerkannt, wenn der Antragsteller tatsächlich mindestens 5 Vollzeit- oder 10 Teilzeitbeschäftigte beschäftigt und mindestens 80 % dieser Beschäftigten aserbaidschanische Staatsbürger sind, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen und Ausnahmen.
Eine Daueraufenthaltserlaubnis berechtigt Ausländer und Staatenlose zum langfristigen Aufenthalt in Aserbaidschan. Sie wird als Aufenthaltskarte ausgestellt, die die Identität bestätigt und während ihrer Gültigkeitsdauer die visumfreie Aus- und Wiedereinreise ermöglicht.
Dieser Status ist keine Staatsbürgerschaft und wird für einen festgelegten Zeitraum mit der Möglichkeit der Verlängerung gewährt. Antragsteller müssen in der Regel mindestens zwei Jahre in Aserbaidschan gelebt haben und dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage abwesend aufgehalten haben.
Zu den Hauptkategorien für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gehören folgende:
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Kategorie |
Erläuterung |
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Familienbande |
Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihr Ehepartner, Ihr Kind, Ihre Schwester oder Ihr Bruder ist Staatsbürger von Aserbaidschan. |
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Langzeitaufenthalt |
Sie halten sich seit mindestens dem erforderlichen Zeitraum rechtmäßig in Aserbaidschan auf und verfügen über eine entsprechende Grundlage für einen befristeten Aufenthalt. |
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Wirtschaftlicher Beitrag |
Sie investieren mindestens 500.000 AZN in die aserbaidschanische Wirtschaft. |
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Eigentumsrechte |
Sie besitzen Immobilien in Aserbaidschan im Wert von mindestens 200.000 AZN. |
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Einzahlung bei einer Bank |
Sie investieren mindestens 200.000 AZN auf Basis eines Festgeldvertrags mit einer in Aserbaidschan tätigen Bank. |
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Staats-/Investitionspapiere |
Sie besitzen Staatsanleihen oder qualifizierte Wertpapiere mit einem Nennwert von mindestens 200.000 AZN. |
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Hochqualifizierter Spezialist / Hochqualifizierter Migrant |
Sie fallen unter die im Migrationskodex anerkannten Spezialistenkategorien. |
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Familienangehöriger eines Daueraufenthaltsberechtigten |
Sie sind ein Familienmitglied eines Ausländers oder eines Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in Aserbaidschan. |
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Leiter/Stellvertretender Leiter einer Zweigstelle oder Vertretung einer ausländischen juristischen Person |
Sie bekleiden eine für Führungskräfte geeignete Position in Aserbaidschan. |
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Leiter/Mehrheitseigentümer einer qualifizierten juristischen Person mit Sitz in Aserbaidschan |
Die juristische Person muss die rechtlichen Eigentums- und Kapitalbedingungen erfüllen. |
Ermitteln Sie die genaue Rechtsgrundlage, auf der Sie sich qualifizieren, beispielsweise Investition, familiäre Beziehungen, Beschäftigung, Unternehmertum oder Vollzeitstudium. Aufenthaltsgenehmigungen in Aserbaidschan werden nur erteilt, wenn die Rechtsgrundlage dokumentiert ist.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören im Allgemeinen:
Füllen Sie das offizielle Antragsformular sorgfältig aus und stellen Sie sicher, dass die beigefügten Dokumente mit den rechtlichen Grundlagen des Antrags übereinstimmen.
Anträge sind persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter beim Staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan einzureichen. Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf des rechtmäßigen vorübergehenden Aufenthalts gestellt werden.
Die Antragsteller müssen außerdem das Dokument für den Wohnort, an dem sie gemeldet werden, sowie gegebenenfalls die Einwilligung und eine Kopie des Personalausweises der Person, die diese Wohnadresse angibt, vorlegen.
Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller eine Aufenthaltserlaubniskarte. Diese Karte dient als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und ermöglicht die visumfreie Aus- und Wiedereinreise für die Dauer ihrer Gültigkeit.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis in Aserbaidschan haben im Allgemeinen folgende Rechte:
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis müssen das aserbaidschanische Recht und die Bedingungen ihrer Erlaubnis einhalten. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
Inhaltshinweis: Diese Informationen entsprechen dem Stand von April 2026 und sollten vor Reiseantritt bei Botschaften, Einwanderungsbehörden und Fluggesellschaften überprüft werden.
Schritt 1: Füllen Sie das Online-Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten und Passinformationen aus.
Schritt 2: Führen Sie eine sichere Online-Zahlung mit Ihrer Kreditkarte durch.
Schritt 3: Überprüfen Sie die Bestätigungsemail für die Zahlungsbestätigung und den Erhalt Ihres elektronischen Aserbaidschan-Visums.
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